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Aus den Landesregierungen : Kormoranbestand weiter abgenommen – Landesverordnung gilt weiter
Geschrieben von Arne am 06.02.2012 18:10:27 (2920 gelesen)

Der Kormoranbestand in Mecklenburg-Vorpommern hat weiter abgenommen. Das geht aus dem 3. Kormoranbericht hervor, den das Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie erarbeitet hat.


Im Jahr 2011 brüteten in Mecklenburg-Vorpommern 8.750-8.800 Kormoranpaare in insgesamt 16 Brutkolonien. Der Bestand ist damit im Vergleich zum Jahr 2010 erneut deutlich zurückgegangen. Damit hat der Bestand in nunmehr drei aufeinanderfolgenden Jahren abgenommen und liegt ca. 40 % unter der Maximalzahl des Jahres 2008. Auch in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und in der südwestlichen Ostsee (Dänemark, deutsche Ostseeküste) sind die Brutpaarzahlen rückläufig. Eine Ursache für die erneute Bestandsabnahme wird in den hohen Verlusten des kalten Winters 2009/10 gesehen, die sich auch noch mit einem Jahr Verzögerung auf den Brutbestand auswirken. Der Winter 2010/11 führte hingegen nicht zu auffallenden Bestandsverlusten: Die bereits Anfang Dezember 2010 einsetzende Kälte veranlasste die Kormorane, unser Gebiet frühzeitig und nahezu vollständig zu verlassen.  

Auf Grundlage der in Mecklenburg-Vorpommern geltenden Kormoran-Landesverordnung bestanden auch 2011 zur Abwehr von Kormoranschäden Abschussmöglichkeiten. Für die großen Fischteichanlagen Boek und Lewitz, die aufgrund ihrer Lage im Nationalpark bzw. Naturschutzgebiet nicht durch die Kormoran-Landesverordnung erfasst werden, wurden durch das LUNG Ausnahmegenehmigungen erteilt. Für die Fischteiche der Lewitz wird seit 2010 die Auflösung von Schlafplätzen genehmigt. Durch diese Maßnahme ist es gelungen, die Zahl der Kormorane, die die Fischteiche zur Nahrungssuche aufsuchen, deutlich zu verringern und die Jungfischverluste zu senken. Die Erfahrungen in der Teichwirtschaft Lewitz zeigen, dass eine erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Naturschutzbehörden und Fischereiwirtschaft zur Abwehr von Kormoranschäden durch konsequente Maßnahmen am Schadensort möglich ist.

" Die Kormoranverordnung hat sich bewährt. Wir werden deshalb daran festhalten, örtlich und zeitlich beschränkte Tötungs- und Vergrämungsmaßnahmen zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden zuzulassen. Die Verordnung läuft zwar zum 30. April 2012 aus. Wir werden aber in Kürze das Verfahren für eine Anschlussverordnung aufnehmen", erklärt Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Till Backhaus.

Das Farbberingungsprogramm der Beringungszentrale Hiddensee wurde 2011 mit der Beringung von 200 Jungvögeln auf der Insel Heuwiese fortgesetzt. Aus den Beringungen der Jahre 2010 und 2011 resultierten bislang 39 Wiederfunde von insgesamt 29 Individuen. Bei den meisten Wiederfunden handelt es sich um Ablesungen der Farbringe an lebenden Tieren, einige Vögel wurden jedoch auch tot zurückgemeldet. Die Ringfunde zeigen, dass die Jungvögel aus unserem Gebiet zum Teil schon im August in ihre Überwinterungsgebiete abziehen; einige Vögel streifen jedoch noch bis Ende Oktober / Anfang November im Gebiet der südwestlichen Ostsee umher. Die Überwinterungsgebiete der Kormorane aus Mecklenburg-Vorpommern liegen in Spanien, Frankreich, Holland sowie in Süddeutschland und in der Schweiz. 

Der Kormoranbericht enthält neben aktuellen Informationen zur Entwicklung des Kormoranbestandes in Mecklenburg-Vorpommern, auch Angaben zu allgemeinen Trends in Deutschland und im Ostseeraum, über Aktivitäten zur Abwehr von Kormoranschäden sowie eine Zusammenfassung von Ergebnissen wissenschaftlicher Untersuchungen.

Der Kormoranbericht ist im Internet unter http://www.lung.mv-regierung.de/dateien/kormoranbericht_mv_2011.pdf zugänglich.


Quelle:Pressemeldung Nr. 025/12 - 06.02.2012 - LU - Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz Mecklenburg-Vorpommern



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